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DRK-Ortsverein Landstuhl e.V. Am Feuerwehrturm 6
66849 Landstuhl

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montags von 20:00 bis 21:30 Uhr,
ansonsten Anrufbeantworter) Telefax: 06371/64862 Mail: ortsverein[at]drk-landstuhl[dot]de
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  • Satzung

    § 1 - Selbstverständnis (1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des RotenKreuzes in der…

    Deutsches Rotes Kreuz, Erste Hilfe Rettung, Rettungsdienst, Auto, Fahrzeug, VW, Volkswagen
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  • Datenschutzerklärung

    Der DRK-Ortsverein Landstuhl e.V. nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Wir haben technische…

  • Impressum

    Impressum Anbieterkennung nach § 5 TMG DRK-Ortsverein Landstuhl e.V.Am Feuerwehrturm 6 66849 Landstuhl  Telefon (0 63 71) 64 8 62 Telefax (0 63 71) 64 8 62 mit Anrufbeantworter oder persönlich…

  • Die Entwicklung der Genfer Abkommen

    1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war.…

  • Der Grundsatz der Genfer Abkommen

    2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…

  • Benutzungshinweis

    3. Benutzungshinweis Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…

  • Wie sind Frauen zu behandeln?

    3. Wie sind Frauen zu behandeln? Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II;  Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind…

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